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Anwaltskanzlei Schmidt
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Gebühren im Familienrecht

Die Anwalts- und Gerichtsgebühren in einem familienrechtlichen Verfahren richten sich ebenso nach dem Streitwert.

Zu den Streitwerten der einzelnen Verfahren und den Besonderheiten beim Scheidungsverbund erhalten Sie in den nachstehenden Punkten einen kurzen Überblick mit Verweisen zu den ausführlicheren Informationen am Ende der jeweiligen Kapiteln im Bereich Familienrecht.

Bei den Gerichtsgebühren fallen im Scheidungsverfahren, sowie bei Verfahren betreffend die Aufhebung der Lebenspartnerschaft, nur zwei Gebühren an, bei sonstigen Familienstreitsachen (Unterhalt / Güterrecht) wie üblich drei Gerichtsgebühren.

Die Höhe einer vollen Anwalts- und einer Gerichtsgebühr können Sie der Gebührentabelle entnehmen.

Bei den übrigen Familiensachen (Sorgerecht, Umgangsrecht, Vaterschaft, Hausrat, Ehewohnung, Versorungsausgleich) fallen nur geringe Gerichtsgebühren nach der Kostenordnung an.

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