Kontakt
Anwaltskanzlei Schmidt
Gutenbergplatz 1
93047 Regensburg
Tel. 0941. 630 80 50
Fax 0941. 630 80 59
Kosten
Gebühren - Prozesskostenhilfe - Verfahrenskostenhilfe - Beratungshilfe
Seit 01.07.2004 ist im Rahmen der Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz) das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Rechtgrundlage für die Anwalts- und Gerichtskosten. Folgende Informationen finden Sie:
Außerdem können Sie nachlesen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Sie einen Anspruch auf
- Prozesskostenhilfe (für die anwaltliche Vertretung im gerichtlichen Verfahren)
- Verfahrenskostenhilfe (für die anwaltliche Vertretung in Familiensachen)
und - Beratungshilfe (für die anwaltliche Vertretung im außergerichtlichen Verfahren)
haben. Beachten Sie: Für Familiensachen gilt ab 01.09.2009 neues Recht für die "Prozesskostenhilfe", nunmehr bezeichnet als Verfahrenskostenhilfe.
Abrechnung nach altem Recht - BRAGO
Das RVG löste zum 01.07.2004 die bisher geltende BRAGO (Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte) ab.
Ob sich die Vergütung des Rechtsanwalts nach altem oder nach neuem Recht richtet, hängt vom Zeitpunkt der Auftragserteilung ab. Wurde der Auftrag vor dem 01.07.2004 erteilt, so gilt die BRAGO, wurde der Auftrag nach dem 01.07.04 erteilt, dann gilt das RVG in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis (VVG).
