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Anwaltskanzlei Schmidt
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Düsseldorfer Tabelle
neu ab 01.01.2008
Mit Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform ist gleichzeitig die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten.
Die drei Altersgruppen werden beibehalten. Der Mindestunterhalt für die Kinder entspricht im Wesentlichen dem steuerlichen Existenzminimum des Kindes.
Neu ist die Anrechnung des Kindergeldes bei minderjährigen Kindern: Das Kindergeld wird nun immer zu 50 % angerechnet, nicht mehr anteilig bei einem Unterhalt bis 135%, wie das bisher der Fall war.
Dafür ist bei Berechnung des Ehegattenunterhalts zu beachten, dass vom unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen des Unterhaltsschuldners nicht mehr wie bisher, der Tabellenbetrag abgezogen wird, sondern der sogenannte Zahlbetrag (=Tabellenbetrag abzüglich hälftiges Kindergeld).
Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld, wie auch bisher in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet.
