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Umgangsrecht der Eltern

Umfang und Ausgestaltung des Umgangsrechts

Wie oft und auf welche Weise der Umfang stattzufinden hat, ist natürlich nach den Besonderheiten des Einzelfalles zu beurteilen. Daher können nachfolgende Beispiele wirklich nur Anhaltspunkte und Orientierungshilfen sein.

Leben die Eltern in räumlicher Nähe, dann ist üblich, dass ein Umgang jedes zweite Wochenende stattfindet, an den Feiertagen wie Ostern, Pfingsten und Weihnachten je einen Tag sowie die Hälfte der Sommerferien oder anderer Ferien.

Je jünger die Kinder sind, desto kürzere Zeitabstände sollten zwischen den Umgangskontakten liegen, beispielsweise 2 bis 3 Mal die Woche einige Stunden.

Hat der Umgangsberechtigte Elternteil das Kind schon längere Zeit nicht mehr gesehen, so ist das Kind, insbesondere wenn es noch jünger ist, erst wieder langsam an den Umgang zu gewöhnen, beispielsweise am Anfang nur stundenweise Kontakt ohne Übernachtung.

Lebt der umgangsberechtigte Elternteil sehr weit weg, so kann der Umgang vorwiegend in den Ferien stattfinden.

Das Umgangsrecht umfasst auch Brief- und Telefonkontakt in angemessener Weise.

Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass das Umgangsrecht individuell und nach den Bedürfnissen des Einzelfalls zu gestalten ist.

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