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Anwaltskanzlei Schmidt
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Unterhaltsbedarf
Eheliche Lebensverhältnisse - Umfang - Berechnung
Zentraler Maßstab für die Unterhaltshöhe sind die ehelichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt der Trennung, insbesondere das monatliche Einkommen, das während der Ehezeit zur Verfügung stand und daher die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat. Diese ehelichen Lebensverhältnisse bilden die Obergrenze für den Bedarf. Grundsätzlich gilt für den Unterhaltsanspruch der sogenannte Halbteilungsgrundsatz, d.h. die Ehegatten nehmen grundsätzlich in gleicher Weise am gemeinsamen Lebensstandard teil. Dies bezeichnet man als den sogenannten vollen Unterhalt. Ausnahmsweise kann der Unterhaltsbedarf mehr als die Hälfte sein, nämlich im Falle des sog. trennungsbedingter Mehrbedarfs.
