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Anwaltskanzlei Schmidt
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Checkliste
Woran Sie im Falle einer Trennung denken sollten
Ist die Ehe in einer Krise und steht die Trennung bevor, so ist es nicht immer einfach, in einer solchen emotional beladenen Situation den Überblick zu behalten. Oftmals weiß man auch gar nicht, auf was man achten soll. Daher möchte ich Ihnen hier noch einen kurzen Überblick geben über wesentliche Dinge, die Sie beachten sollten, damit Sie später gegebenenfalls Ansprüche wie Unterhaltsforderungen oder Zugewinn leichter geltend machen können oder verhindern, dass Vermögenswerte in der Trennungszeit verschwinden.
Insbesondere wenn Sie Kinder zu betreuen haben, ist eine finanzielle Absicherung wichtig.
Nehmen Sie zunächst alle Ihre persönlichen Unterlagen und die Ihrer Kinder mit wie Geburtsurkunden, Ausweispapiere, Heiratsurkunden, Sparbücher, Versicherungskarten, Lohnsteuerkarte, Schulzeugnisse, sonstige Wertpapiere und Wertsachen.
Schaffen Sie sich einen Überblick über die Einkünfte Ihres Ehegatten. Dies ist wichtig für das Geltendmachen des Trennungsunterhalts. Wissen Sie über die Einkünfte Ihres Ehegatten nicht Bescheid, so kann auch Auskunftsklage im Rahmen des Trennungsunterhalts erhoben werden, Ihr Ehegatte ist auch zur Auskunft verpflichtet, dies ist jedoch der umständlichere Weg. Falls möglich, fertigen Sie daher Fotokopien von folgenden Unterlagen:
- Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate sowie den Steuerbescheid beim Nichtselbständigen
- Einkommenssteuerbescheide und Steuererklärungen der letzten 3 Jahre beim Selbständigen.
Daneben ist es für Unterhaltsansprüche und auch den späteren Zugewinnausgleich wichtig, dass Sie sich über die sonstige finanzielle Situation Ihres Ehepartners informieren:
Wertpapiere, Sparguthaben, Lebensversicherungsverträge, Immobilien, Sparguthaben, Bausparverträge u.ä.
Ebenso wichtig ist es, sich über gemeinsame Schulden bzw. das gemeinsame Vermögen einen Überblick zu verschaffen. Denken Sie daher auch an folgende Unterlagen:
gemeinsame Konten, gemeinsam aufgenommenes Darlehen, gemeinsame Immobilien, sonstige gemeinsame private Schulden.
Besitzen Sie gemeinsam Immobilien, fotokopieren Sie alle Unterlagen, die diese betreffen:
Grundbuchauszug, Belastungen, laufende Einnahmen und laufende Ausgaben hieraus.
Falls Sie gemeinsam einen Mietvertrag unterzeichnet haben, so können Sie diesen nicht alleine kündigen.
Sind Sie sich mit Ihrem Ehepartner darüber einig, wer die Wohnung weiterhin nutzt, so müssen Sie Ihren Vermieter um Zustimmung und Umschreibung des Mietvertrags bitten. Die Zustimmung des Vermieters kann notfalls gerichtlich erzwungen werden.
Werden Sie sich nicht einig mit Ihrem Ehepartner und ziehen Sie aus, so können Sie auch hier eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Bis zu dieser haften Sie jedoch voll für die Mietzahlungen und sonstigen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.
Sie benötigen daher auch in jedem Fall den Mietvertrag.
Ist es Ihnen nicht möglich, sämtliche Unterlagen, insbesondere diejenigen zum Nachweis der finanziellen Situation Ihres Partners, einzusehen und zu kopieren, so können diese im Wege einer Auskunftsklage (verbunden mir einer Unterhaltsklage) herausgefordert werden. Sie haben einen Anspruch auf Offenlegung der finanziellen Verhältnisse.
Es ist nur der sicherere und schnellere Weg, um Unterhaltsforderungen und später auch den Zugewinnausgleich geltend zu machen. So ist in jedem Fall gewährleistet, dass keine Vermögenswerte verschwinden.
