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Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten

Einkommen - Haushaltsführung - Wohnvorteil

Die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten hängt davon ab, ob er auf eine eigene Erwerbstätigkeit verwiesen werden kann, ob er sich also selbst versorgen muss. Die Anforderungen hierfür sind im Gegensatz zum nachehelichen Unterhalt wesentlich schwächer, da für die Zeit der Trennung die Ehe noch geschützt werden soll und das endgültige Scheitern nicht gefördert werden soll. Je länger die Trennung jedoch zurückliegt, desto höhere Anforderungen sind an die Erwerbsobliegenheit zu stellen.

Ferner werden in diesem Zusammenhang die Fragen behandelt, wie sich die Haushaltsführung für einen neuen Partner auswirkt und wie sich ein Wohnvorteil auswirkt.

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