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Anwaltskanzlei Schmidt
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Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Sorgerecht bei nicht miteinander verheirateten Eltern - Alleiniges Sorgerecht - Sorgeerklärung
Grundsätzlich steht bei nicht miteinander verheirateten Eltern der Mutter das alleinige Sorgerecht zu.
Haben die Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, so gelten die Ausführungen zur gemeinsamen Sorge in vollem Umfang.
Andernfalls kann der Vater nach der Trennung mit Zustimmung der Mutter beantragen, dass das Sorgerecht ganz oder zum Teil auf ihn alleine übertragen wird. Die Zustimmung der Mutter ist dabei Voraussetzung für die Zulässigkeit des Antrags!
Dem Antrag wird stattgegeben, wenn die Übertragung dem Wohl des Kindes dient. Bezüglich der Beurteilung des Kindeswohls gelten die vorgenannten Ausführungen.
Es ist in einem solchen Fall also erheblich schwieriger und in der Praxis äußerst selten, dass der Vater das alleinige Sorgerecht erhält.
