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Anwaltskanzlei Schmidt
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Scheidungsvoraussetzungen
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Ehe geschieden werden?
Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 1564 bis 1568 BGB. Es gilt das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Demnach kann eine Ehe nur dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das Gescheitertsein stellt die einzige Scheidungsvoraussetzung dar. Eine Ehe ist gescheitert, wenn
- die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht
und - nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen.
Weiterhin ist zu unterscheiden, wie lange die Ehegatten getrennt leben, ob weniger als ein Jahr, mehr als ein Jahr, aber weniger als 3 Jahre oder bereits seit mehr als 3 Jahren. Weiterhin ist bei einer Trennung von mehr als 1 Jahr zu differenzieren, ob es sich um eine einvernehmliche oder um eine streitige Scheidung handelt.
Diese Unterscheidungen sind notwendig, da es für jeden Fall unterschiedliche Anforderungen an den Nachweis gibt, dass oben genannte Scheidungsvoraussetzung, also das Gescheitertsein der Ehe, vorliegt.
Folgende Möglichkeiten kommen daher in Betracht:
- Die Ehegatten leben weniger als ein Jahr getrennt, hier kann die Ehe nur unter engen Voraussetzungen geschieden werden - Härtefallscheidung
- Die Ehegatten leben mehr als 1 Jahr, aber weniger als 3 Jahre getrennt und wünschen eine einvernehmliche Scheidung.
- Die Ehegatten leben mehr als 1 Jahr, aber weniger als 3 Jahre getrennt und es handelt sich um eine streitige Scheidung.
- Die Ehegatten leben mehr als 3 Jahre getrennt.
Schließlich kann es auch möglich sein, dass die Ehe nicht geschieden wird, auch wenn die Ehe als gescheitert angesehen wird, nämlich wenn die sogenannte Härteklausel greift.
