Kontakt

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Anwaltskanzlei Schmidt
Gutenbergplatz 1
93047 Regensburg

Tel. 0941. 630 80 50
Fax 0941. 630 80 59

beratung@kanzleischmidt.de

Scheidungsverbund

Zwangsverbund - erweiterter Verbund

Von einem Verbundverfahren im Scheidungsverfahren spricht man, wenn neben der eigentlichen Scheidung auch noch andere Familiensachen verhandelt und entschieden werden sollen. Es gibt den sogenannten Zwangsverbund und den erweiterten Verbund.

Im Zwangsverbund wird nur noch der Versorgungsausgleich entschieden, das heißt, auch ohne Antrag einer Partei entscheidet das Gericht darüber immer von Amts wegen.

Im erweiterten Verbund wird nur auf Antrag einer Partei über die Sache verhandelt und entschieden, sogenannte Scheidungsfolgesachen. Auf Antrag bedeutet, dass überhaupt ein Antrag an das Gericht gestellt wird. Ist ein Scheidungsverfahren dann ebenfalls (entweder schon vorher oder erst später) bei Gericht anhängig, so entsteht automatisch ein Verbundverfahren, die Folgesachen werden an das Gericht abgegeben, das über die Scheidung zu entscheiden hat.

Der Vorteil des Verbundverfahrens ist zum einen, dass langjährige Auseinandersetzungen mit ihren negativen Folgen vermieden werden können. Zum anderen können dadurch auch erhebliche Kosten gespart werden. Näheres zu hierzu finden Sie in dem Kapitel Kosten.

Anwaltskanzlei Schmidt · Gutenbergplatz 1 · 93047 Regensburg
Tel. 0941. 630 80 50 · Fax 0941. 630 80 59
E-Mail beratung@kanzleischmidt.de · Internet www.kanzleischmidt.de