Kontakt

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Anwaltskanzlei Schmidt
Gutenbergplatz 1
93047 Regensburg

Tel. 0941. 630 80 50
Fax 0941. 630 80 59

beratung@kanzleischmidt.de

Reform des Güterrechts

Wesentliche Änderung beim Zugewinnausgleich

Das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs und Vormundschaftsrechts bringt folgende wesentliche Änderungen:

Weiterhin wurden die Regelungen über die Ehewohnung und den Hausrat anlässlich der Scheidung in das BGB aufgenommen. Bisher war dies in der Hausratsverordnung geregelt, die zum 31.08.2009 außer Kraft tritt.

Die neuen Regelungen finden sich in den §§ 1568a und 1568b BGB. Der Begriff Hausrat wurde durch den Begriff Haushaltsgegenstände ersetzt. Maßgebliches Kriterium für die Verteilung der Haushaltsgegenstände ist die Bedürfnislage unter Berücksichtigung der Belange der Kinder.

Nach altem Recht erfolgte die Verteilung nach billigem Ermessen.

Den Entwurf sowie die Beschlussempfehlung des Bundestages finden Sie hier:


Anwaltskanzlei Schmidt · Gutenbergplatz 1 · 93047 Regensburg
Tel. 0941. 630 80 50 · Fax 0941. 630 80 59
E-Mail beratung@kanzleischmidt.de · Internet www.kanzleischmidt.de