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Kindesunterhalt

Düsseldorfer Tabellen - Kindergeldverrechnungstabellen

Zum 01.01.2008 ist die Unterhaltsrechtsreform in Kraft getreten und damit auch die neue Düsseldorfer Tabelle.

Eine Kindergeldverrechnungstabelle ist ab dem 01.01.2008 nicht mehr erforderlich, da die Kindergeldverrechnung vereinfacht wurde und das Kindergeld nun immer in Höhe von 50% beim Unterhalt eines minderjährigen Kindes angerechnet wird.

Das Kindergeld betrug im Zeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2009 EUR 164,00. Damit sind von den angegebenen Tabellenbeträgen EUR 82,00 in Abzug zu bringen,  um den sogenannten Zahlbetrag zu erhalten.

Seit dem 01.01.2010 hat sich das Kindergeld auf EUR 184,00 erhöht, so dass nunmehr EUR 92,00 vom Tabellenbetrag in Abzug zu bringen sind.

Weitere Informationen entnehmen Sie der aktuellen Tabelle und den Anmerkungen.

Ferner finden Sie die übrigen Tabellen seit dem 01.07.2003.

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