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Gütertrennung

Kein güterrechtlicher Ausgleich bei Gütertrennung

Haben die Ehegatten in einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbart, so findet im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehegatten kein güterrechtlicher Ausgleich statt. Die Ehegatten haben also keine gegenseitigen Ansprüche auf vermögensrechtlichen Ausgleich.

Davon unberührt bleibt der Versorgungsausgleich. Dieser findet in jedem Fall statt, unabhängig vom jeweiligen Güterstand. Allerdings schließen die Ehegatten, die den Güterstand der Gütertrennung wählen, in der Regel auch den Versorgungsausgleich im Ehevertrag aus.

Ebenso wird auch hier Hausrat, der beiden Ehegatten gehört, nach der Hausratsordnung verteilt.


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