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Anwaltskanzlei Schmidt
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Vertragliches Güterrecht
Gütertrennung - Gütergemeinschaft - modifizierte Zugewinngemeinschaft
Wollen die Ehegatten nicht im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, so können sie durch Ehevertrag eine anderweitige Regelung treffen. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind dabei vielfältig. Zum einen können die gesetzlich geregelten Güterstände der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft ohne Änderungen übernommen werden. Zum anderen besteht aber auch die Möglichkeit, beispielsweise den gesetzlichen Güterstand in modifizierter Form beizubehalten oder die anderen Güterstandsformen individuell abzuändern. Ich beschränke mich hier auf die Darstellung der gesetzlich geregelten Fälle der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft und auf den immer beliebter werdenden Güterstand der sogenannten modifizierten Zugewinngemeinschaft.
In jedem Fall sollte man sich vor Abschluss des Ehevertrages ausführlich beraten lassen, da die Wahl und Gestaltung des Güterstandes entscheidende Folgen für die Eigentumsverhältnisse, für die Verwaltung und Nutzung des Vermögens, für die Schuldenhaftung und für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung nach einer Scheidung haben.
