Kontakt
Anwaltskanzlei Schmidt
Gutenbergplatz 1
93047 Regensburg
Tel. 0941. 630 80 50
Fax 0941. 630 80 59
Weitere ehevertragliche Regelungen
Unterhalt - Versorgungsausgleich - Freistellungsvereinbarungen
Neben den güterrechtlichen Vereinbarungen kann in einem Ehevertrag Folgendes geregelt werden:
- Nachehelicher Unterhalt (nicht Trennungsunterhalt!)
- Kindesunterhalt: hier sind lediglich Freistellungsvereinbarungen zulässig, kein Verzicht
- Versorgungsausgleich
- Hausrat / Ehewohnung
Oftmals werden Eheverträge darüberhinaus mit Erbverträgen kombiniert.
