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Weitere ehevertragliche Regelungen

Unterhalt - Versorgungsausgleich - Freistellungsvereinbarungen

Neben den güterrechtlichen Vereinbarungen kann in einem Ehevertrag Folgendes geregelt werden:

  • Nachehelicher Unterhalt (nicht Trennungsunterhalt!)
  • Kindesunterhalt: hier sind lediglich Freistellungsvereinbarungen zulässig, kein Verzicht
  • Versorgungsausgleich
  • Hausrat / Ehewohnung

Oftmals werden Eheverträge darüberhinaus mit Erbverträgen kombiniert.

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