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Erbrechtliche Aspekte

Bei Abschluss eines Ehevertrages kann es auch sinnvoll und ratsam sein, erbrechtliche Aspekte zu berücksichtigen und durch Erbvertrag zu regeln, beispielsweise Pflichtteilsansprüche, gegenseitige Erbeinsetzung und ähnliches. Es handelt sich hierbei rechtlich um zwei eigenständige Verträge, Ehe- und Erbvertrag, die jedoch in einer Urkunde verbunden werden können, § 2276 Abs. 2 BGB.

Ich möchte wegen der Komplexität der Materie an dieser Stelle nicht weiter darauf eingehen, weise Sie jedoch auf die Wichtigkeit und Regelungsbedürftigkeit hin.

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