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Anwaltskanzlei Schmidt
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Gemeinschaftliches Testament
Testierfähigkeit - Formalien - Widerruf
Wer kann ein gemeinschaftliches Testament errichten?
Ein gemeinschaftliches Testament kann nur errichten, wer testierfähig ist. Es ergeben sich hier keine Unterschiede zum Einzeltestament.
Ein gemeinschaftliches Testament kann aber auch nur von Ehegatten und Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft errichtet werden.
Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben diese Möglichkeit nicht. Wenn diese Partner gegenseitige Bindungswirkung - das wird durch das gemeinschaftliche Testament erreicht - erzielen wollen, so bleibt nur die Möglichkeit, einen Erbvertrag zu schließen.
