Kontakt

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Anwaltskanzlei Schmidt
Gutenbergplatz 1
93047 Regensburg

Tel. 0941. 630 80 50
Fax 0941. 630 80 59

beratung@kanzleischmidt.de

Testament und Erbvertrag

Einzeltestament - Gemeinschaftliches Testament - Erbvertrag

Treffen Sie Vorsorge!

Wenn es kein Testament oder Erbvertrag gibt, dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese ist jedoch oftmals von dem Erblasser oder den Ehegatten nicht gewünscht.

Dennoch haben nur etwa 20% der Bundesbürger ein Testament errichtet

Grund hierfür mag sein, dass man sich zu Lebzeiten keine Gedanken darüber machen möchte, was mit dem Vermögen nach dem Tode geschieht. Dies ist sicherlich verständlich.

Bedenken Sie jedoch, dass Sie durch Errichtung eines Testaments nicht nur Einfluss auf die gesetzliche Erbfolge nehmen können, sondern auch späteren Streitigkeiten innerhalb der Familie vorbeugen können.

Scheuen Sie sich nicht, zumindest ein Erstberatungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Sie können zwar ein Testament eigenhändig und handschriftlich verfassen. Dies birgt jedoch gewisse Risiken, sind beispielsweise manche Verfügungen unwirksam oder nicht eindeutig, ist der Streit vorprogrammiert. 

Anwaltskanzlei Schmidt · Gutenbergplatz 1 · 93047 Regensburg
Tel. 0941. 630 80 50 · Fax 0941. 630 80 59
E-Mail beratung@kanzleischmidt.de · Internet www.kanzleischmidt.de