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Anwaltskanzlei Schmidt
Gutenbergplatz 1
93047 Regensburg
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Pflichtteilsquote
Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Lesen Sie daher zunächst folgende Informationen zur gesetzlichen Erbquote:
- Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten und eingetragenen Lebenspartners
- Gesetzliches Erbrecht der Kinder und Kindeskinder
- Gesetzliches Erbrecht der Eltern
Zwei Beispiele:
Der Erblasser hinterlässt eine Frau und zwei Kinder und hat nur eines seiner Kinder als Erbe eingesetzt. Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die gesetzliche Erbfolge wäre:
Ehefrau 1/2 und die Kinder je 1/4
Der Pflichtteil der Ehefrau beträgt damit 1/4, der des enterbten Kindes 1/8.
Der Erblasser hinterlässt eine Frau, keine Kinder, seine Eltern leben aber noch. Die Ehefrau ist Alleinerbin, die Eheleute lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die gesetzliche Erbfolge wäre:
Ehefrau 3/4, Eltern je 1/8
Der Pflichtteil der Eltern beträgt damit je 1/16.
