Kontakt

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Anwaltskanzlei Schmidt
Gutenbergplatz 1
93047 Regensburg

Tel. 0941. 630 80 50
Fax 0941. 630 80 59

beratung@kanzleischmidt.de

Pflichtteilsquote

Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Lesen Sie daher zunächst folgende Informationen zur gesetzlichen Erbquote:

Zwei Beispiele:

Der Erblasser hinterlässt eine Frau und zwei Kinder und hat nur eines seiner Kinder als Erbe eingesetzt. Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die gesetzliche Erbfolge wäre:

Ehefrau 1/2  und die Kinder je 1/4

Der Pflichtteil der Ehefrau beträgt damit 1/4, der des enterbten Kindes 1/8.

Der Erblasser hinterlässt eine Frau, keine Kinder, seine Eltern leben aber noch. Die Ehefrau ist Alleinerbin, die Eheleute lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die gesetzliche Erbfolge wäre:

Ehefrau 3/4, Eltern je 1/8

Der Pflichtteil der Eltern beträgt damit je 1/16.

Anwaltskanzlei Schmidt · Gutenbergplatz 1 · 93047 Regensburg
Tel. 0941. 630 80 50 · Fax 0941. 630 80 59
E-Mail beratung@kanzleischmidt.de · Internet www.kanzleischmidt.de