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Erste Schritte nach dem Erbfall

Nachfolgend eine kurze Checkliste, was nach Eintritt des Erbfalles zu tun ist:

  • Totenschein ausstellen lassen (bei Versterben zu Hause, ansonsten übernimmt das die Klinik)
  • Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen (mehrfache Ausfertigungen)
  • Ablieferung eines Testaments beim Nachlassgericht: hierzu sind die Erben verpflichtet
  • Vorsorgevollmacht bereitlegen
  • Bestattungsinstitut beauftragen
  • Benachrichtigung der Lebens-, Kranken-, Renten-, und Unfallversicherung und Ansprüche geltend machen
  • Benachrichtigung des Arbeitgebers
  • Banken und Kreditinstitute benachrichtigen, gegebenenfalls Konten sperren und Vollmachten widerrufen
  • Mietvertrag kündigen oder gegenüber dem Vermieter erklären, dass das Mietverhältnis fortgeführt wird (Beachte 1-Monatsfrist)
  • Laufende Verträge kündigen (Telefon, Strom, Abonnements)
  • Erbschein beantragen, falls notwendig
  • Sich einen Überblick über die Vermögenssituation verschaffen, da die Ausschlagungsfrist von 6 Wochen ab dem Zeitpunkt des Todes zu laufen beginnt
  • Gegebenenfalls Maßnahmen zur Haftungsbegrenzung einleiten
  • Auskunftsrechte geltend machen
  • Erbschaftssteuererklärung abgeben
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