Kontakt
Anwaltskanzlei Schmidt
Gutenbergplatz 1
93047 Regensburg
Tel. 0941. 630 80 50
Fax 0941. 630 80 59
Erste Schritte nach dem Erbfall
Nachfolgend eine kurze Checkliste, was nach Eintritt des Erbfalles zu tun ist:
- Totenschein ausstellen lassen (bei Versterben zu Hause, ansonsten übernimmt das die Klinik)
- Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen (mehrfache Ausfertigungen)
- Ablieferung eines Testaments beim Nachlassgericht: hierzu sind die Erben verpflichtet
- Vorsorgevollmacht bereitlegen
- Bestattungsinstitut beauftragen
- Benachrichtigung der Lebens-, Kranken-, Renten-, und Unfallversicherung und Ansprüche geltend machen
- Benachrichtigung des Arbeitgebers
- Banken und Kreditinstitute benachrichtigen, gegebenenfalls Konten sperren und Vollmachten widerrufen
- Mietvertrag kündigen oder gegenüber dem Vermieter erklären, dass das Mietverhältnis fortgeführt wird (Beachte 1-Monatsfrist)
- Laufende Verträge kündigen (Telefon, Strom, Abonnements)
- Erbschein beantragen, falls notwendig
- Sich einen Überblick über die Vermögenssituation verschaffen, da die Ausschlagungsfrist von 6 Wochen ab dem Zeitpunkt des Todes zu laufen beginnt
- Gegebenenfalls Maßnahmen zur Haftungsbegrenzung einleiten
- Auskunftsrechte geltend machen
- Erbschaftssteuererklärung abgeben
