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Anwaltskanzlei Schmidt
Gutenbergplatz 1
93047 Regensburg
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Erbrecht
Gesetzliche Erbfolge - Testamentsgestaltung - Pflichtteilsrecht
Treffen Sie Vorsorge!
Zu Lebzeiten möchte man sich in der Regel keine Gedanken darüber machen, was mit dem Vermögen nach dem Tode geschieht. Aus diesem Grunde haben wohl auch nur etwa 20% der Bundesbürger ein Testament errichtet.
Dies ist sicherlich verständlich, wer möchte sich schon gerne damit auseinandersetzen.
Vergessen Sie jedoch nicht, dass Sie durch Errichtung eines Testaments späteren Streitigkeiten innerhalb der Familie vorbeugen können.
Sind Sie verheiratet und haben keine Kinder, dann tritt ohne Testament die gesetzliche Erbfolge ein. Gesetzliche Erben neben dem Ehegatten sind die Eltern des Vestorbenen, ersatzweise deren Kinder, also die Geschwister, des verstorbenen Ehegatten. Dies ist in den meisten Fällen von den Ehegatten so nicht gewünscht.
Scheuen Sie sich nicht, zumindest ein Beratungsgespräch bei einem Fachmann in Anspruch zu nehmen. Sie können zwar ein Testament eigenhändig und handschriftlich verfassen, dies birgt jedoch gewisse Risiken. Sind beispielsweise manche Verfügungen unwirksam oder nicht eindeutig, ist der Streit vorprogrammiert.
Der Erbfall ist bereits eingetreten?
Dies wirft viele Fragen auf:
- Bin ich Alleinerbe und gibt es noch weitere?
- Was sind die ersten Schritte - Brauche ich einen Erbschein?
- Der Nachlass ist überschuldet, was kann ich tun?
- Ich bin enterbt, habe ich Pflichtteilsansprüche?
Zu all diesen Fragen finden Sie Informationen im Kapitel Erbrecht. Bitte beachten Sie, dass die Kapitel Der Erbfall, Rechte als Vermächtnisnehmer und Verfahren derzeit vollständig überarbeitet und aktualisiert werden. Diese Inhalte stehen in Kürze wieder zur Verfügung - besuchen Sie uns daher bald wieder!
Gerne stehe ich Ihnen für ein Beratungsgespräch zu Verfügung.
